Comic: Alter Mensch auf Paragraphenzeichen-Treppenlift sitzend zeigt lange Nase

Umstrittener Treppenlift: Finanzgericht sprach sich für steuerliche Absetzbarkeit aus 5/5 (2)

Treppenlifte können betagten und körperlich eingeschränkten Menschen im Alltag eine große Hilfe sein. Doch nicht immer kann man die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Rechtsprechung legt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Wert darauf, dass der Einbau medizinisch indiziert sein muss.

(Finanzgericht Münster, 3 K 1097/14)

Der Fall:
Die Eheleute ließen sich in ihr selbst genutztes Einfamilienhaus einen Treppenlift einbauen. Die Kosten dafür betrugen rund 19.000 Euro. Der Betrag wurde anschließend in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht.

Der 90-jährige Hausbesitzer wies auf seine weitgehende Einschränkung der Gehfähigkeit hin. Er sei auf Hilfsmittel wie Rollator und Rollstuhl angewiesen, Treppensteigen sei ihm gänzlich unmöglich.

Zur Bestätigung dieses Sachverhalts legte er Atteste des Hausarztes und eines Internisten vor. Das Finanzamt betrachtete diese Schreiben als nicht ausreichend, da weder eine amts- noch eine vertrauensärztliche Begutachtung vorliege. Das anschließende finanzgerichtliche Verfahren zog sich über längere Zeit hin und wurde nach dem Tode des Hausbesitzers von dessen Angehörigen weiterbetrieben.

Comic: Alter Mensch auf Paragraphenzeichen-Treppenlift sitzend zeigt lange Nase
Finanzgericht sprach sich für steuerliche Absetzbarkeit aus © Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Das Urteil: Einbaukosten Treppenlift steuerlich absetzbar

Die Einbaukosten seien steuerlich zu berücksichtigen, entschied das Finanzgericht Münster. Der Senat habe nach dem Inhalt der sachverständigen Begutachtung von der im Verfahren dargelegten ärztlichen Behandlung sowie nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die “Überzeugung gewonnen, dass der Einbau des Treppenlifts zur Linderung der Krankheiten des Vaters des Klägers angezeigt und damit medizinisch indiziert war”.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

War dieser Beitrag hilfreich? Hat er Ihnen gefallen?

Das könnte Sie auch interessieren:

Interview mit Dr. Anja Erben & Daniel Heide: Private Bauherrin schafft Wohnraum fürs Alter

Von der Arztpraxis zum eigenen Projekt für betreutes Wohnen in Berlin: Wie eine Internistin mit Mut und Durchhaltevermögen dem Behördenwahnsinn trotzt.

Buchtipp: Ziemlich bester Ruhestand: 101 Tipps für eine entspannte & sinnerfüllte Rente

Peter Lennartz zeigt, wie Sie den Übergang in den Ruhestand bewusst gestalten und dabei sich selbst neu entdecken. Ein Coaching-Buch für alle, die nicht nur älter, sondern erfüllter leben wollen.

Interview mit Anja Mikulla: Von der PR-Managerin zur Seniorenassistentin

Wie mit über 50 eine persönliche Erfahrung zum beruflichen Neuanfang führte und wie Seniorenassistenten ältere Menschen im Alltag unterstützen