Comic: Alter Mensch auf Paragraphenzeichen-Treppenlift sitzend zeigt lange Nase

Umstrittener Treppenlift: Finanzgericht sprach sich für steuerliche Absetzbarkeit aus 5/5 (3)

Treppenlifte können betagten und körperlich eingeschränkten Menschen im Alltag eine große Hilfe sein. Doch nicht immer kann man die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Rechtsprechung legt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Wert darauf, dass der Einbau medizinisch indiziert sein muss.

(Finanzgericht Münster, 3 K 1097/14)

Der Fall:
Die Eheleute ließen sich in ihr selbst genutztes Einfamilienhaus einen Treppenlift einbauen. Die Kosten dafür betrugen rund 19.000 Euro. Der Betrag wurde anschließend in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht.

Der 90-jährige Hausbesitzer wies auf seine weitgehende Einschränkung der Gehfähigkeit hin. Er sei auf Hilfsmittel wie Rollator und Rollstuhl angewiesen, Treppensteigen sei ihm gänzlich unmöglich.

Zur Bestätigung dieses Sachverhalts legte er Atteste des Hausarztes und eines Internisten vor. Das Finanzamt betrachtete diese Schreiben als nicht ausreichend, da weder eine amts- noch eine vertrauensärztliche Begutachtung vorliege. Das anschließende finanzgerichtliche Verfahren zog sich über längere Zeit hin und wurde nach dem Tode des Hausbesitzers von dessen Angehörigen weiterbetrieben.

Das Urteil:
Die Einbaukosten seien steuerlich zu berücksichtigen, entschied das Finanzgericht Münster. Der Senat habe nach dem Inhalt der sachverständigen Begutachtung von der im Verfahren dargelegten ärztlichen Behandlung sowie nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die „Überzeugung gewonnen, dass der Einbau des Treppenlifts zur Linderung der Krankheiten des Vaters des Klägers angezeigt und damit medizinisch indiziert war“.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Comic: Alter Mensch auf Paragraphenzeichen-Treppenlift sitzend zeigt lange Nase
Finanzgericht sprach sich für steuerliche Absetzbarkeit aus © Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

War dieser Beitrag hilfreich? Hat er Ihnen gefallen?

Das könnte Sie auch interessieren:

Buchtipp: Frau Magnussons Kunst, die letzten Dinge des Lebens zu ordnen

Wenn Aufräumen zur Lebenskunst wird: Jenseits der fünfzig fragen wir uns oft, welche Spuren wir hinterlassen wollen. "Döstädning" – ein schwedisches Wort, das Entrümpeln und [...]

Buchtipp: Späte Trennung: Selbstbestimmt durchstarten mit 50+

Trennungen sind nie leicht, besonders nicht nach jahrzehntelangen Beziehungen. Dorothee Döring, erfahrene Konfliktberaterin und Autorin, geht in ihrem Buch auf diesen sensiblen Lebensabschnitt ein und [...]

Buchtipp: War das schon alles? Babyboomer jenseits der Lebensmitte

Ein einzigartiger Blick auf die Babyboomer-Generation In einer Welt, die schnelllebig, sich ständig wandelnd und oft unvorhersehbar ist, präsentiert Marie-Luise Hermann ein tiefgründiges Werk, das [...]