Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen:
Welche Zuschüsse gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Altersgerecht wohnen und möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden leben: Das wünschen sich viele Menschen. Doch häufig muss dafür die Wohnung oder das Haus angepasst werden. Eine bodengleiche Dusche, breitere Türen, ein Treppenlift oder ein barrierefreier Zugang können schnell mehrere Tausend Euro kosten.
Für solche Maßnahmen gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschiedene Fördermöglichkeiten. Die Unterschiede sind allerdings groß.
In Deutschland spielen vor allem die KfW und die Pflegeversicherung eine wichtige Rolle.
In Österreich wird die Wohnbauförderung überwiegend von den Bundesländern geregelt.
In der Schweiz kommen unter anderem Leistungen der IV sowie kantonale und kommunale Angebote infrage.
Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen es gibt, wie hoch die Zuschüsse sein können und worauf Sie unbedingt achten sollten, bevor Sie einen Umbau beauftragen.
(Stand: August 2026)
Altersgerechtes Wohnen: Welche Förderungen gibt es im sog. DACH-Raum?
| Land | Wichtige Förderstellen | Was wird beispielsweise gefördert? |
|---|---|---|
| Deutschland | KfW, Pflegeversicherung, Länder und Kommunen | Badumbau, Treppenlift, Rampen, Türen, Schwellen, Aufzüge |
| Österreich | Bundesländer, Länder-Wohnbauförderung, teilweise Gemeinden | Barrierefreie Sanierung, Badumbau, Treppenlift, Aufzug, Rampen |
| Schweiz | IV, teilweise Ergänzungsleistungen, Kantone und Gemeinden | Wohnungsanpassung, Hilfsmittel, Türen, Bad, Rampen, teilweise Treppenlift |
Die Tabelle gibt nur einen ersten Überblick. Ob Sie tatsächlich einen Zuschuss oder eine andere Förderung erhalten, hängt unter anderem vom Wohnort, von der jeweiligen Maßnahme und teilweise von Pflegebedürftigkeit, Behinderung, Einkommen oder Alter ab.
Förderung für altersgerechtes Wohnen in Deutschland
Welche Förderung für altersgerechten Umbau gibt es in Deutschland?
Eine der wichtigsten bundesweiten Fördermöglichkeiten ist das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“.
Damit können Maßnahmen finanziert werden, durch die Barrieren in bestehenden Wohnungen und Wohnhäusern reduziert werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- bodengleiche Duschen und altersgerechte Badezimmer
- Verbreiterung von Türen
- Beseitigung von Schwellen
- Rampen
- Treppenlifte
- Aufzüge
- Veränderungen der Raumaufteilung
- barrierearme Zugänge zu Haus und Wohnung
- bestimmte altersgerechte Assistenzsysteme
Der Förderkredit beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Eine Besonderheit: Das Programm ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden.
Weitere Informationen:
KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit 159
Gibt es einen KfW-Zuschuss für altersgerechten Umbau?
Neben dem Kreditprogramm existiert das Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“.
Allerdings ist hier der aktuelle Förderstatus entscheidend: Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft. Neue Anträge können derzeit nicht gestellt werden.
Ob für 2027 wieder Haushaltsmittel bereitgestellt werden, sollte deshalb vor Beginn eines geplanten Umbaus direkt bei der KfW geprüft werden.
Aktuelle Informationen:
KfW: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B
Welche Förderung gibt es bei einem Pflegegrad?
Besonders interessant kann der Zuschuss der Pflegeversicherung sein.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können bis zu 4.180 Euro Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten.
Voraussetzung ist, dass der Umbau
- die häusliche Pflege ermöglicht,
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert oder
- eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglicht beziehungsweise wiederherstellt.
Typische Maßnahmen sind beispielsweise:
- bodengleiche Dusche
- Anpassung des Badezimmers
- Türverbreiterungen
- Rampen
- Treppenlifte
- Beseitigung von Schwellen
Weitere Informationen:
Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
Wie hoch ist der Zuschuss, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenleben?
Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, können sich die Zuschüsse addieren.
Bei vier oder mehr anspruchsberechtigten Personen sind für eine gemeinsame Maßnahme bis zu 16.720 Euro möglich.
Das kann beispielsweise für ambulant betreute Wohngruppen oder Pflege-WGs interessant sein.
Kann man den Zuschuss der Pflegekasse mehrmals bekommen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Entscheidend ist, ob sich die Pflegesituation verändert und dadurch weitere Anpassungen der Wohnung erforderlich werden.
Werden dagegen mehrere Umbauten aufgrund derselben Pflegesituation gleichzeitig notwendig, können sie als eine gemeinsame Maßnahme gewertet werden.
Gibt es regionale Förderprogramme in Deutschland?
Ja. Zusätzlich zu KfW und Pflegeversicherung existieren Förderprogramme einzelner Bundesländer, Städte und Gemeinden.
Welche Förderung verfügbar ist, hängt deshalb auch vom Wohnort ab.
Eine wichtige Anlaufstelle ist die Förderdatenbank des Bundes:
Darüber hinaus lohnt sich eine Nachfrage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie bei örtlichen Wohnberatungsstellen.
Förderung für altersgerechtes Wohnen in Österreich
Welche Förderungen für altersgerechtes Wohnen gibt es in Österreich?
In Österreich gibt es kein einheitliches Förderprogramm für das gesamte Land, das mit der deutschen KfW-Förderung direkt vergleichbar wäre.
Die Wohnbauförderung ist überwiegend Sache der Bundesländer.
Je nach Bundesland können beispielsweise gefördert werden:
- altersgerechter Badumbau
- barrierefreie Sanierung
- Rampen
- Türverbreiterungen
- Treppenlifte
- Personenaufzüge
- behindertengerechte Wohnungsanpassungen
Förderhöhe und Voraussetzungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Deshalb sollten Sie immer die aktuellen Förderbedingungen Ihres Bundeslandes prüfen.
Welche Förderung gibt es in Wien?
Die Stadt Wien bietet Beratung und Fördermöglichkeiten für altersgerechte und barrierefreie Wohnungsumbauten.
Eine wichtige Anlaufstelle ist der Infopoint für Wohnungsverbesserung.
Weitere Informationen:
Stadt Wien: Förderungen und Beratung rund ums Wohnen
Infopoint Wohnungsverbesserung
Für Wienerinnen und Wiener ab 60 Jahren wurden die Fördermöglichkeiten für altersgerechte Sanierungen 2026 erweitert. Je nach Maßnahme und Voraussetzungen können Förderungen von bis zu 7.500 Euro möglich sein.
Welche Förderung für altersgerechtes Wohnen gibt es in der Steiermark?
Das Land Steiermark bietet eine eigene Förderung unter der Bezeichnung „Barrierefreies und altengerechtes Wohnen“ an.
Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier und altersgerechter Wohnverhältnisse.
Weitere Informationen:
Land Steiermark: Barrierefreies und altengerechtes Wohnen
Welche Förderung gibt es in Tirol?
Tirol fördert unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich durchgeführte alten- oder behindertengerechte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Grundrissänderungen
- behindertengerechte Badezimmer
- Haltegriffe
- breitere Türen
- Rampen
Nach aktuellem Stand kann unter anderem ein Einmalzuschuss von 25 Prozent der förderbaren Kosten möglich sein.
Weitere Informationen:
Land Tirol: Alten- oder Behindertenmaßnahmen
Welche Förderung gibt es im Land Salzburg?
Die Salzburger Sanierungsförderung berücksichtigt unter anderem:
- alten- und behindertengerechte Ausstattung von Sanitärräumen
- bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung
- Personenaufzüge
Wichtig: Seit dem 1. August 2026 muss die Registrierung grundsätzlich vor der Auftragserteilung erfolgen.
Weitere Informationen:
Land Salzburg: Sanierungsförderung
Förderung für altersgerechtes Wohnen in der Schweiz
Welche Förderungen für altersgerechten Umbau gibt es in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es keine allgemeine bundesweite Förderung für altersgerechten Wohnungsumbau, die direkt mit der deutschen KfW-Förderung vergleichbar wäre.
Eine wichtige Rolle spielen stattdessen:
- die Invalidenversicherung IV
- teilweise Ergänzungsleistungen
- kantonale Angebote
- kommunale Angebote
Welche Leistungen infrage kommen, hängt stark von der persönlichen Situation ab.
Bezahlt die IV einen barrierefreien Wohnungsumbau?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Invalidenversicherung bauliche Anpassungen übernehmen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Anpassungen von Bad, Dusche und WC
- Entfernung oder Versetzung von Trennwänden
- Verbreiterung von Türen
- Haltestangen und Handläufe
- automatische Türöffner
- Entfernung von Türschwellen
- Schwellenrampen
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Treppenlifte berücksichtigt werden.
Weitere Informationen:
Pro Infirmis: Hilfsmittel und bauliche Anpassungen
Informationsstelle AHV/IV: Hilfsmittel
Bezahlt die AHV einen altersgerechten Wohnungsumbau?
Nur eingeschränkt.
Wer eine Wohnungsanpassung erstmals nach Erreichen des AHV-Alters benötigt, hat nicht automatisch Anspruch auf die Finanzierung eines altersgerechten Umbaus.
Die AHV beteiligt sich an bestimmten Hilfsmitteln. Je nach persönlicher Situation und Kanton können darüber hinaus Ergänzungsleistungen oder andere Unterstützungen infrage kommen.
Deshalb empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch die zuständige Stelle.
Weitere Informationen:
Informationsstelle AHV/IV
Pro Infirmis
Häufige Fragen zu Förderungen für altersgerechtes Wohnen
Zu den häufig förderfähigen Maßnahmen gehören:
- bodengleiche Duschen
- altersgerechte Badezimmer
- Haltegriffe
- verbreiterte Türen
- Rampen
- Treppenlifte
- Aufzüge
- Beseitigung von Türschwellen
- barrierefreie Hauseingänge
- Anpassungen der Raumaufteilung
Welche Maßnahmen tatsächlich förderfähig sind, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Ja, ein Treppenlift kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
In Deutschland kommt beispielsweise der KfW-Kredit 159 infrage. Besteht ein Pflegegrad, kann zusätzlich die Pflegeversicherung einen Zuschuss zu einer notwendigen Wohnungsanpassung gewähren.
In Österreich hängt die Förderung vom jeweiligen Bundesland ab. In der Schweiz kann unter bestimmten Voraussetzungen die IV zuständig sein.
Ja. Der Umbau eines Badezimmers gehört zu den häufigsten Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren.
In Deutschland kann eine bodengleiche Dusche beispielsweise über die Pflegeversicherung bezuschusst werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Auch im Rahmen des KfW-Programms können Badumbauten finanziert werden.
In Österreich sehen verschiedene Landesprogramme Förderungen für barrierefreie Sanitärbereiche vor.
Nein. Altersgerechtes Wohnen ist nicht automatisch an das Rentenalter gebunden.
Der deutsche KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ setzt beispielsweise kein bestimmtes Alter voraus.
Bei anderen Förderungen können dagegen Pflegebedürftigkeit, Behinderung, Einkommen oder Alter eine Rolle spielen.
Ja.
Der KfW-Kredit 159 kann beispielsweise unabhängig von einem Pflegegrad genutzt werden.
Für einen Zuschuss der deutschen Pflegeversicherung ist dagegen mindestens Pflegegrad 1 erforderlich.
Grundsätzlich ja. Einige Förderprogramme stehen auch Mieterinnen und Mietern offen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie Ihre Mietwohnung ohne Weiteres umbauen dürfen. Bei baulichen Veränderungen sollten Sie vorher die Zustimmung des Vermieters einholen.
Dabei sollte auch geklärt werden, ob die Veränderungen bei einem späteren Auszug bestehen bleiben dürfen oder zurückgebaut werden müssen.
In vielen Fällen: unbedingt ja.
Wer zuerst einen Handwerker beauftragt und sich erst danach um die Förderung kümmert, kann seinen Förderanspruch verlieren.
Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich allerdings von Programm zu Programm.
Deshalb gilt als wichtigste Faustregel:
Erst Fördermöglichkeiten prüfen und Antrag beziehungsweise Registrierung erledigen. Danach den Auftrag vergeben.
Teilweise ja.
In Deutschland können beispielsweise Leistungen der Pflegeversicherung und eine KfW-Finanzierung miteinander kombiniert werden, sofern die jeweiligen Förderbedingungen eingehalten werden und nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden.
Auch bei regionalen Programmen sollte geprüft werden, ob eine Kombination mit anderen Zuschüssen zulässig ist.
Für einen altersgerechten Badumbau kommen je nach Land unterschiedliche Kostenträger infrage.
In Deutschland ist bei vorhandenem Pflegegrad insbesondere der Zuschuss der Pflegeversicherung interessant. Zusätzlich kann der KfW-Kredit 159 genutzt werden.
In Österreich sollte zunächst die Wohnbauförderung des jeweiligen Bundeslandes geprüft werden.
In der Schweiz hängt die Unterstützung unter anderem davon ab, ob die Voraussetzungen für Leistungen der IV oder anderer Kostenträger erfüllt sind.
Entscheidend sind fünf Fragen:
- In welchem Land und welcher Region wohnen Sie?
- Sind Sie Eigentümer oder Mieter?
- Welche Baumaßnahmen sind geplant?
- Besteht ein Pflegegrad beziehungsweise ein anerkannter Unterstützungsbedarf?
- Wurde bereits ein Auftrag an einen Handwerksbetrieb vergeben?
Mit diesen Angaben lässt sich die Suche nach geeigneten Förderprogrammen deutlich eingrenzen.
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Was sollten Sie vor einem altersgerechten Umbau tun?
Beginnen Sie nicht sofort mit dem Umbau. Prüfen Sie zuerst, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen.
Eine sinnvolle Reihenfolge ist:
- Prüfen Sie, welche Barrieren in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus beseitigt werden sollen.
- Lassen Sie sich möglichst von einer Wohnberatungsstelle beraten.
- Prüfen Sie Zuschüsse und Förderkredite.
- Fragen Sie bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung zusätzlich beim zuständigen Sozialversicherungsträger nach.
- Holen Sie Kostenvoranschläge ein.
- Stellen Sie die erforderlichen Förderanträge.
- Prüfen Sie, ob eine Bewilligung abgewartet werden muss.
- Vergeben Sie erst anschließend den Auftrag.
Das ist besonders bei größeren Investitionen wie einem Badumbau, Treppenlift oder Aufzug wichtig. Ein zu früh erteilter Auftrag kann dazu führen, dass eine ansonsten mögliche Förderung nicht mehr gewährt wird.
Die wichtigsten Anlaufstellen für Förderungen im Überblick
Deutschland
KfW: Altersgerecht Umbauen
Zur KfW-Förderung für altersgerechten Umbau
Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
Zu den Zuschüssen der Pflegeversicherung
Förderdatenbank des Bundes
Förderprogramme recherchieren
gesund.bund.de: Barrierefrei wohnen und Wohnraum anpassen
Informationen zum barrierefreien Wohnen
Österreich
Stadt Wien: Wohnbauförderung und Beratung
Förderangebote der Stadt Wien
Land Steiermark: Barrierefreies und altengerechtes Wohnen
Förderinformationen der Steiermark
Land Tirol: Alten- oder Behindertenmaßnahmen
Förderinformationen Tirol
Land Salzburg: Sanierungsförderung
Förderinformationen Salzburg
Schweiz
Informationsstelle AHV/IV
Informationen zu AHV und IV
Pro Infirmis: Hilfsmittel und bauliche Anpassungen
Informationen zu Wohnungsanpassungen
Unser Tipp
Informieren Sie sich vor der Beauftragung eines Handwerksbetriebs über mögliche Förderungen. Die Voraussetzungen und verfügbaren Fördermittel können sich kurzfristig ändern.
Alle Infos wurden von der LIVVING-Redaktion zusammengestellt und sorgfältig überprüft. Die hier genannten Beträge und Programme entsprechen dem Stand August 2026 und ersetzen keine individuelle Förderberatung.





















