Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen 2026 bei etwa 60 Prozent der Versicherten um durchschnittlich 13 Prozent. Was kann man tun, wenn man die höheren Beiträge nicht mehr zahlen kann? Hier die kompakten und übersichtlichen Antworten:
Was kann ich tun, wenn ich die höheren PKV-Beiträge nicht mehr bezahlen kann?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wenn Sie die höheren PKV-Beiträge nicht mehr zahlen können:
- Tarifwechsel innerhalb der PKV
- Leistungen reduzieren
- Selbstbehalt erhöhen
- In den Basistarif oder Standardtarif wechseln
- Staatliche Unterstützung beantragen
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur unter sehr begrenzten Bedingungen möglich.
Wie funktioniert ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung?
Ein Tarifwechsel innerhalb der PKV kann den Beitrag senken, ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen. Wichtig zu wissen:
- Einmal aufgegebene Leistungen entfallen in der Regel dauerhaft
- Eine sorgfältige Tarifanalyse ist vor dem Wechsel empfehlenswert
- Professionelle Beratung (z.B. durch Verbraucherzentralen) hilft beim Durchblick
Was ist der Standardtarif der PKV?
Der Standardtarif ist einer der brancheneinheitlichen Sozialtarife der PKV mit folgenden Eigenschaften:
- Leistungsniveau: etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung
- Selbstbehalt: maximal 306 Euro (vergleichsweise niedrig)
- Beitragsersparnis: oft deutliche Ersparnis möglich
Welche Voraussetzungen gelten für den Standardtarif
- Privat krankenversichert vor dem 1. Januar 2009
- Bisher kein Tarifwechsel vorgenommen
- Bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen müssen über- bzw. unterschritten werden
Welche Leistungen kann ich in der PKV reduzieren?
Um Beiträge zu senken, können folgende Leistungen reduziert werden:
- Verzicht auf Einbettzimmer im Krankenhaus (teilweise entfällt damit auch die Chefarztbehandlung)
- Hausarzt- oder Primärarzttarif: Verpflichtung, zunächst immer eine Primärarztpraxis (meist Allgemeinpraxis) aufzusuchen
Aber Achtung: Ein solcher Leistungsverzicht ist in der Regel endgültig. Die Versicherung räumt später wahrscheinlich keine Mehrleistungen mehr ein.
Lohnt sich eine Erhöhung des Selbstbehalts?
Eine Erhöhung des Selbstbehalts kann sich lohnen, wenn die jährliche Summe des gesamten Selbstbehalts geringer wäre als die derzeitige monatliche Beitragsbelastung
Wichtige Hinweise:
- Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber nicht am Selbstbehalt
- Die Erhöhung des Selbstbehalts kann später meist nicht mehr oder nur mit erneuter Gesundheitsprüfung rückgängig gemacht werden
Wann ist ein Wechsel in den Basistarif sinnvoll?
Ein Wechsel in den Basistarif bedeutet meist die Zahlung eines Beitrags in Höhe des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Höchstbeitrag im Basistarif liegt 2026 bei 1.017,18 Euro monatlich.
Ein Wechsel ist nur sinnvoll, wenn der aktuelle Versicherungsbeitrag den Beitrag im Basistarif deutlich übersteigt.
Kann der Beitrag im Basistarif reduziert werden?
Ja, bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts:
- Betroffene können einen Antrag auf Halbierung des Beitrags stellen (auf ca. 508,59 Euro)
- Der Versicherer muss diesem Antrag dann entsprechen
- Zusätzlich kann der Sozialhilfeträger den Beitrag weiter bezuschussen
Kann ich von der PKV zurück in die GKV wechseln?
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter sehr begrenzten Bedingungen möglich:
Möglichkeiten für unter 55-Jährige:
- Über die Familienversicherung (wenn Ehepartner gesetzlich versichert ist und eigenes Einkommen unter 565 Euro/Monat liegt)
- Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit (Einkommen muss unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro liegen)
Für Personen ab 55 Jahren:
Die Rückkehr ist stark eingeschränkt und nur möglich, wenn:
- In den letzten 5 Jahren mindestens ein Tag gesetzlich versichert waren UND
- In diesem Zeitraum nicht mehr als die Hälfte der Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren
Wichtig: Seit 1. Januar 2026 gelten verschärfte Regelungen für über 55-Jährige durch neue gesetzliche Bestimmungen (Paragraph 6 Abs. 3a SGB V).
Welche staatliche Unterstützung gibt es für PKV-Versicherte?
Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, kann:
- Staatliche Bezuschussung für die Kosten eines PKV-Tarifs erhalten
- Bei entsprechendem Nachweis können die Beiträge halbiert werden
Was tun, wenn der Versicherer sich weigert, den Tarifwechsel vorzunehmen?
Bei Weigerung des Versicherers haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Beschwerde an die Ombudsstelle der PKV richten
Dier Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft daraufhin:
- Ob der Versicherer die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung eingehalten hat
- Insbesondere, ob ein unabhängiger Treuhänder der Erhöhung zugestimmt hat
Wo bekomme ich unabhängige Beratung zur PKV?
Die Verbraucherzentrale NRW bietet:
- Unabhängige Versicherungsberatung
- Prüfung aller Tarife der betreffenden Versicherung mithilfe einer Analysesoftware
- Musterbrief für Betroffene von Beitragserhöhungen
Wie kann ich Angebote zur Veränderung meines Versicherungsschutzes anfordern?
Mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale können Sie gemäß Paragraph 204 VVG Angebote zur Veränderung Ihres Versicherungsschutzes anfordern.
Ein Musterbrief ist verfügbar bei der Verbraucherzentrale NRW
Wichtige Begriffe erklärt
- PKV (Private Krankenversicherung): Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, meist für Selbstständige, Beamte und gut verdienende Angestellte
- GKV (Gesetzliche Krankenversicherung): Solidarisches Versicherungssystem, beitragsabhängig vom Einkommen
- Basistarif: Pflichtangebot der PKV mit Leistungen ähnlich der GKV, Höchstbeitrag 2026: 1.017,18 Euro monatlich
- Standardtarif: Sozialtarif für langjährig Versicherte (vor 2009) mit reduziertem Leistungsumfang, Höchstbeitrag 2026: 848,62 Euro monatlich
- Selbstbehalt: Betrag, den Versicherte selbst zahlen, bevor die Versicherung leistet
- Paragraph 204 VVG: Gesetzliche Grundlage für das Recht auf Tarifwechsel in der PKV
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): 2026: 77.400 Euro: ab diesem Einkommen können Angestellte in die PKV wechseln
- Hilfebedürftigkeit: Status nach Sozialrecht, der zur Halbierung des Basistarif-Beitrags berechtigt
Mehr Infos bei der Verbraucherzentrale NRW
Siegbert Mattheis

Siegbert Mattheis (Jahrgang 1959) gründete nach seinen Studien Kommunikationsdesign, Philosophie, Wissenschaftstheorie und Kunstgeschichte eine bis heute erfolgreiche Kommunikationsagentur. Als Fachjournalist und Fotograf zählen gründliche Recherche und Detailtiefe zu seinen Leidenschaften. Er lebt mit seiner Frau Claudia Mattheis in Berlin Prenzlauer Berg.
Buchtipp: Rente in Sicht – Rechtzeitig planen, gut vorsorgen
Rentenbesteuerung: Das müssen Sie wissen
Minijob als Rentner: Zusatzeinkommen im Alter – lohnt sich das?
Warum die Rente meist nicht ausreicht: So wenig bleibt pro Monat übrig
Buchtipp: Ziemlich bester Ruhestand: 101 Tipps für eine entspannte & sinnerfüllte Rente







