Nicht mehr alleine leben – Finanzierung einer Pflege-WG 5/5 (1)

Besonders in Zeiten von Corona haben viele von uns den Wert von Gesellschaft neu schätzen gelernt. Für Pflegebedürftige, die weder alleine zuhause noch in einem Pflegeheim leben möchten, ist die Pflege-WG eine mögliche Alternative. Die Pflegeversicherung unterstützt die Finanzierung.

Immer gut versorgt: Wohngemeinschaft mit professioneller Pflege

Eine Pflege-WG bietet für die Bewohnerinnen und Bewohner viel Mitbestimmung und Privatsphäre, gleichzeitig aber auch ein Leben in Gemeinschaft und eine gesicherte, pflegerische Versorgung. „Auch für die Angehörigen bedeutet eine Pflege-WG in der Regel mehr Mitspracherecht und die Möglichkeit zum Austausch mit anderen, weshalb in der Regel alle Beteiligten diese Wohnform sehr schätzen“, beschreibt Tina Land, Pflegeberaterin bei der compass private pflegeberatung, einen Beweggrund derjenigen, die sich für das Leben in einer Pflege-WG entscheiden.

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige, die in einer Wohngemeinschaft leben möchten, finanziell.

Die Zuschüsse der Pflegeversicherung

Für das Leben in den unterschiedlichen Formen von Pflege-WGs und betreutem Wohnen zahlt die Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen monatlich einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro. Wer selbst an der Gründung einer Pflege-WG beteiligt ist, kann darüber hinaus eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro beantragen. Mit diesem Geld kann die künftige Wohnung altersgerecht und barrierearm umgestaltet werden. Pro Wohngemeinschaft können bis zu 10.000 Euro Gesamtförderung beantragt werden.

Zusätzlich haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Das Leben in einer Pflege-WG ist selbstbestimmt und gemeinschaftlich. © compass private pflegeberatung GmbH

Voraussetzungen für die Finanzierung einer Pflege-WG

„Wichtig ist die Rücksprache mit der Pflegeversicherung, bevor Verträge unterschrieben oder Handwerker beauftragt werden. Die finanziellen Zuschüsse sollten zuerst genehmigt sein“, betont Tina Land. Darüber hinaus sind die Gelder an einige Vorgaben gebunden: So müssen sich mindestens drei Pflegebedürftige zu einer Wohngemeinschaft zusammenfinden und es dürfen nicht mehr als zwölf Personen in der WG versorgt werden. Jede Wohngemeinschaft muss eine Präsenzkraft beauftragen und die notwendige Versorgung darf nicht den Umfang einer Versorgung im Pflegeheim erreichen.

Wie genau die einzelnen Gelder einzusetzen sind, erfahren Interessierte bei einer unabhängigen Pflegeberatung. Die Pflegestützpunkte und die compass pflegeberatung stehen Ratsuchenden zur Seite. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 101 88 00 beantworten die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater von compass montags bis samstags alle Fragen rund um das Thema Pflege.

Weitere Informationen zum Nachlesen gibt es hier www.pflegeberatung.de.

Weiterführende Informationen:
Für eine erste Annäherung an das Thema: Hörspiel zur Pflege-WG

 

Quelle: compass private pflegeberatung GmbH

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