Guter Vorsatz: Testament und Vorsorge 5/5 (1)

„Darum wollte ich mich schon lange kümmern, aber…“. Viele schieben es immer wieder auf, sich über das eigene Lebensende Gedanken zu machen. Doch wer sich und die Menschen, die einem nahestehen absichern will, sollte rechtzeitig vorsorgen.

Außerdem: Mit einem Testament lebt es sich unbeschwerter – und wer möchte, kann durch seinen Nachlass noch mehr als Wohlstand hinterlassen.

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Pünktlich zum Jahresbeginn wurden wieder jede Menge gute Vorsätze gefasst. Etwa drei Viertel der Deutschen nehmen sich stets etwas für das neue Jahr vor. Besonders belieb: Weniger Arbeiten, dafür mehr Freizeit. Gesünder leben, also mehr Sport und Obst und Gemüse – statt Chips vorm Fernseher. Aber wie wäre es mal mit einem Vorsatz, der anderen Art, der die wirklich wichtigen Dinge im Leben berührt: Das eigene Testament machen. Das mag zunächst makaber klingen, aber es gibt gute Gründe dafür.

Warum ein Testament zur Vorsorge gehört

Für alle, die ihren Nachlass nach eigenen Wünschen aufteilen möchten, gehört ein Testament zur Vorsorge. Es setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft, die in erster Linie Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel berücksichtigt. Tatsächlich wird die gesetzliche Erbfolge den meisten Familien- und Vermögensverhältnissen jedoch nicht gerecht. Dennoch haben über 60 Prozent der Deutschen keinen letzten Willen hinterlegt. Das kann die Hinterbliebenen schnell vor große Probleme stellen und endet für die Erbengemeinschaften oft im Streit.

Es ist nie zu früh, letzte Dinge zu ordnen.

Dazu gehören immer auch Fragen wie: Was soll von mir einmal bleiben? Was möchte ich der Welt hinterlassen? Was war und ist mir wichtig im Leben? – Keine leichten Fragen. Doch wer sich ihnen stellt, nimmt Angehörigen und Freunden oft schwierige Entscheidungen ab.

Außerdem: Wer darüber nachdenkt, was über den Tod hinaus bleiben soll, bringt zugleich Ordnung ins eigene Leben und kann unbeschwerter in die Zukunft blicken. Davon weiß auch die Berliner Anwältin Antje F. Weiser zu berichten. Sie hat sich auf Erb- und Familienrecht spezialisiert und berät Menschen dabei, Ihren Nachlass zu regeln. Ihre Erfahrung: „Wer sein Testament verfasst, entledigt sich einer großen Last.“. Mehr noch: „Sich nicht um den eigenen Nachlass zu kümmern und es einfach geschehen zu lassen, kann sehr belastend sein. Viele meiner Klienten haben ihr ganzes Leben lang sparsam und bescheiden gelebt, viel gearbeitet und sich etwas aufgebaut, das Ihnen wichtig ist. Ihren Besitz geordnet und den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechend zu hinterlassen ist daher zumeist eine Herzensangelegenheit.“, so die Anwältin.

Gutes tun mit dem Erbe: Das Prinzip Apfelbaum

Dabei denken Menschen nicht nur darüber nach, wem sie ihren Wohlstand vermachen möchten. Immer mehr wollen mit ihrem Erbe über das Leben hinaus Gutes zu bewirken und der Gesellschaft etwas zurückgeben. Vor allem diejenigen, die keine eigenen Nachkommen haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben.

Rat und Orientierung zu dem Thema und einem Erbe für den guten Zweck, bietet die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss aus 25 namhaften gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen. Bereits seit 2013 regt die Initiative dazu an, sich frühzeitig mit dem eigenen Testament auseinanderzusetzen und bietet potenziellen Erblasserinnen und Erblassern Informationen und Unterstützung bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments.

Mehr Infos zu der Initiative  „Mein Erbe tut Gutes“ finden Sie hier online: www.mein-erbe-tut-gutes.de

Text: Deutsche Fundraising Company GmbH

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