Buchumschlag mit dem Titel Steuererklärung Rentner und Pensionäre 2025 mit Münzen und einem blauen Sparschwein als Illustration.

Buchtipp: Steuererklärung für Rentner und Pensionäre. Ratgeber lotst durchs Steuerjahr 2025

Die Rentenerhöhung im Juli 2025 um 3,74 Prozent macht rund 115.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals steuerpflichtig. Der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale zeigt, wie Sie Ihre Steuerlast durch Freibeträge und absetzbare Kosten drücken oder sogar komplett umgehen können.

Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro steuerfrei für Rentner

Das Existenzminimum bleibt unversteuert – „die Steuerlast sinkt auf null”, erklärt die Autorin. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro für Einzelpersonen, bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren bei 24.192 Euro.

Wenn Sie aktuell knapp unter dem Grundfreibetrag liegen, können Sie beruhigt sein: „Die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung […] erhöhen sich wahrscheinlich ebenso wie auch der Grundfreibetrag.” Damit fällt auch künftig meist keine Steuer an.

Rentenbesteuerung: So viel müssen Sie je nach Rentenbeginn versteuern

Rentnerinnen und Rentner werden je nach Rentenbeginn in Kohorten eingeteilt. Der steuerfreie Anteil wird beim Renteneintritt festgelegt und bleibt bis zum Lebensende konstant. Seit 2023 gelten rentenfreundlichere Regeln: „Der Besteuerungsanteil wird ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte jährlich angehoben.” Die vollständige Besteuerung wird dadurch erst 2058 erreicht statt wie geplant 2040.

Konkret: Wer 2025 in Rente geht, versteuert 83,5 Prozent seiner Rente. Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent, bei Rentenbeginn 2019 nur 78 Prozent.

Werbungskosten: 102 Euro Pauschale ohne Belege

Rentner müssen keine Belege mehr sammeln. Das Finanzamt zieht automatisch 102 Euro Werbungskostenpauschale pro Person und Jahr ab. Nur bei außergewöhnlich hohen Kosten wie Rentenberatungen oder Anwaltskosten lohnt sich der Nachweis höherer Werbungskosten.

Haushaltsnahe Aufwendungen: Bis zu 5.710 Euro Steuererstattung

Hier liegt echtes Sparpotenzial: „Im Bereich haushaltsnahe Aufwendungen können Sie so manchen Euro Steuererstattung retten”, betont die Autorin. Die maximale Steuerersparnis beträgt 5.710 Euro pro Jahr: 1.200 Euro für Handwerkerleistungen, 510 Euro für Haushaltshilfen im Minijob und 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflege.

Wichtig: Diese Ermäßigung wird direkt von der Steuer abgezogen. Die Rechnung muss Material und Lohn getrennt ausweisen, die Zahlung muss unbar erfolgen. Barquittungen reichen nicht.

Krankheitskosten absetzen: Ausgaben richtig bündeln

Bei Krankheitskosten, Zuzahlungen für Brille, Hörgerät oder Zahnersatz greift die zumutbare Eigenbelastung. Die Strategie: „Bündeln bzw. Entzerren lauten die Zauberworte. Auf den ‚Abfluss’ kommt es an.” Konzentrieren Sie größere Ausgaben in einem Kalenderjahr, statt sie zu verteilen.

Seit 2017 gilt eine günstigere stufenweise Berechnungsmethode. Viele Finanzämter haben bereits rückwirkend Steuerbescheide korrigiert.

Aktivrente ab 2026: 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen

Ab 2026 können Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze „monatlich 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen. Die Rente wird nicht gekürzt, der Hinzuverdienst bleibt steuerfrei.” Das bedeutet bis zu 24.000 Euro pro Jahr komplett steuerfrei – eine neue Möglichkeit für aktive Ruheständler.

Grundrentenzuschlag steuerfrei: Alle Abzüge nutzen

Der Grundrentenzuschlag bleibt steuerfrei. Das Buch rät: „Es lohnt sich durchaus stets alle steuermindernden Tatsachen in der Steuererklärung anzugeben, auch wenn die bereits berechnete Einkommenssteuer NULL ist.” Je niedriger Ihr zu versteuerndes Einkommen, desto größer die Chance auf den Grundrentenzuschlag.

Für wen lohnt sich der Ratgeber?

Der Ratgeber richtet sich an alle Rentnerinnen, Rentner und Pensionäre, die erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen oder ihre Steuerlast optimieren möchten. Besonders wertvoll ist das Buch für Menschen, die durch die Rentenerhöhung 2025 neu steuerpflichtig geworden sind.

Das Buch punktet mit seiner Praxisnähe. Zahlreiche Rechenbeispiele und Musterfälle aus der langjährigen Beratungspraxis der Autorin machen komplizierte Steuergesetze verständlich. Die Schritt-für-Schritt-Anleitungen helfen dabei, die eigene Steuererklärung korrekt auszufüllen – ob in Papierform oder elektronisch über ELSTER.

 

Bestellmöglichkeiten:
• Direkt bei der Verbraucherzentrale NRW e.V. , Telefon: 0211/ 91380-1555 oder online unter: shop.verbraucherzentrale.de

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Buchumschlag mit Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2025/2026, dazu Sparschwein und gestapelte Münzen.

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2025/2026

  • Verlag: Verbraucherzentrale NRW e.V.
  • Erscheinungstermin: 5. Februar 2026
  • 208 Seiten
  • ISBN: 978-3863364229
  • Autorin: Gabriele Waldau-Cheema

Claudia Mattheis

Frau mit schulterlangem gelocktem braunem Haar, die einen dunklen Blazer und eine silberne Halskette trägt und in die Kamera lächelt.

Claudia Mattheis (Jahrgang 1966) bringt mit 30 Jahren Führungserfahrung als Geschäftsführerin einer Werbeagentur und Chefredakteurin von Print- und Online-Medien strategische Expertise und ein starkes Netzwerk mit. Diese Kombination bildet das Fundament für ihre Mission: LIVVING.de zur führenden deutschsprachigen Plattform für Wohnen & Leben 50plus zu entwickeln. Ihre Leidenschaft für zielgruppengerechte Kommunikation verbindet sie mit einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse der Generation 50plus. Als versierte Netzwerkerin schafft sie Verbindungen zwischen Partnern, die gemeinsam die Lebenswelt einer wachsenden demografischen Gruppe neu denken wollen. Mit ihrem Mann Siegbert Mattheis lebt sie in Berlin-Prenzlauer Berg.

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