Digitale Daten können wie Sachgüter weitervererbt werden, Datenschutz und Fernmeldegeheimnis stehen dem nicht entgegen. Das gilt auch für das eigene E-Mail-Postfach.
Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz in Kraft getreten, kurz TTDSG. Neben diversen Neuregelungen für das Zusammenleben im Netz findet sich darin auch die Bestätigung der Praxis zum „Digitalen Erbe“.

E-Mails und der Tod: Neues Datenschutzgesetz bestätigt „Digitales Erbe”
Immobilien, Wertpapiere, Barvermögen: Wer sich mit dem eigenen Testament beschäftigt, teilt seinen Besitz gewissenhaft auf. Was dabei gern vergessen wird: Auch im Internet hinterlassen wir nach unserem Tod immer häufiger wertvolle Daten, die vererbt werden können. Ab dem 01.12.2021 stellt das neue Datenschutzgesetz TTDSG noch einmal klar: Auch Datenschutz und Fernmeldegeheimnis stehen dem Vererben digitaler Daten wie dem E-Mail-Postfach nicht entgegen.
Quelle: 1&1 Mail & Media Applications SE