E-Mails und der Tod: Neues Gesetz TTDSG stützt Digitales Erbe 5/5 (1)

Digitale Daten können wie Sachgüter weitervererbt werden, Datenschutz und Fernmeldegeheimnis stehen dem nicht entgegen. Das gilt auch für das eigene E-Mail-Postfach.

Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz in Kraft getreten, kurz TTDSG. Neben diversen Neuregelungen für das Zusammenleben im Netz findet sich darin auch die Bestätigung der Praxis zum „Digitalen Erbe“.

Mit dem "Digitalen Erbe" sollte man sich schon zu Lebzeiten beschäftigen. © Shutterstock / keport

E-Mails und der Tod: Neues Datenschutzgesetz bestätigt „Digitales Erbe”

Immobilien, Wertpapiere, Barvermögen: Wer sich mit dem eigenen Testament beschäftigt, teilt seinen Besitz gewissenhaft auf. Was dabei gern vergessen wird: Auch im Internet hinterlassen wir nach unserem Tod immer häufiger wertvolle Daten, die vererbt werden können. Ab dem 01.12.2021 stellt das neue Datenschutzgesetz TTDSG noch einmal klar: Auch Datenschutz und Fernmeldegeheimnis stehen dem Vererben digitaler Daten wie dem E-Mail-Postfach nicht entgegen.

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Quelle: 1&1 Mail & Media Applications SE

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