E-Mails und der Tod: Neues Gesetz TTDSG stützt Digitales Erbe 5/5 (1)

Digitale Daten können wie Sachgüter weitervererbt werden, Datenschutz und Fernmeldegeheimnis stehen dem nicht entgegen. Das gilt auch für das eigene E-Mail-Postfach.

Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz in Kraft getreten, kurz TTDSG. Neben diversen Neuregelungen für das Zusammenleben im Netz findet sich darin auch die Bestätigung der Praxis zum „Digitalen Erbe“.

Mit dem "Digitalen Erbe" sollte man sich schon zu Lebzeiten beschäftigen. © Shutterstock / keport

E-Mails und der Tod: Neues Datenschutzgesetz bestätigt „Digitales Erbe”

Immobilien, Wertpapiere, Barvermögen: Wer sich mit dem eigenen Testament beschäftigt, teilt seinen Besitz gewissenhaft auf. Was dabei gern vergessen wird: Auch im Internet hinterlassen wir nach unserem Tod immer häufiger wertvolle Daten, die vererbt werden können. Ab dem 01.12.2021 stellt das neue Datenschutzgesetz TTDSG noch einmal klar: Auch Datenschutz und Fernmeldegeheimnis stehen dem Vererben digitaler Daten wie dem E-Mail-Postfach nicht entgegen.

Hier geht’s zum Artikel.

Quelle: 1&1 Mail & Media Applications SE

War dieser Beitrag hilfreich? Hat er Ihnen gefallen?

Das könnte Sie auch interessieren:

Buchtipp: Frau Magnussons Kunst, die letzten Dinge des Lebens zu ordnen

Wenn Aufräumen zur Lebenskunst wird: Jenseits der fünfzig fragen wir uns oft, welche Spuren wir hinterlassen wollen. "Döstädning" – ein schwedisches Wort, das Entrümpeln und [...]

Buchtipp: Späte Trennung: Selbstbestimmt durchstarten mit 50+

Trennungen sind nie leicht, besonders nicht nach jahrzehntelangen Beziehungen. Dorothee Döring, erfahrene Konfliktberaterin und Autorin, geht in ihrem Buch auf diesen sensiblen Lebensabschnitt ein und [...]

Buchtipp: War das schon alles? Babyboomer jenseits der Lebensmitte

Ein einzigartiger Blick auf die Babyboomer-Generation In einer Welt, die schnelllebig, sich ständig wandelnd und oft unvorhersehbar ist, präsentiert Marie-Luise Hermann ein tiefgründiges Werk, das [...]