Nachbarschaftshilfe ist wunderbar, muss aber nicht immer kostenlos sein. Wer einen Pflegegrad hat, kann Unterstützung durch Nachbar:innen, Freund:innen oder andere Helfende unter bestimmten Bedingungen über die Pflegekasse finanzieren.

Besonders in Nordrhein-Westfalen wurde das Verfahren zuletzt deutlich vereinfacht.
Bei unseren Eltern/Schwiegereltern (beide über 80 Jahre) nutzen wir diese Nachbarschaftshilfe schon seit ein paar Jahren. Da beide einen Pflegegrad haben und wir etwa eine Stunde entfernt wohnen, hilft das ihnen (und uns) enorm!
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Anspruch: ab Pflegegrad 1
- Höhe:131 Euro pro Monat
- Auszahlung:Erstattung nach Einreichen der Kosten
- Wer kann helfen:anerkannte Nachbarschaftshelfer
- Bundeslandabhängig: Ja
Der Betrag steht zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zur Verfügung. Nicht genutztes Budget kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden (siehe auch Pflegebetreuer.de)
Was ist Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshilfe bedeutet: Menschen aus dem persönlichen Umfeld unterstützen Pflegebedürftige im Alltag. Ziel ist nicht die medizinische Pflege, sondern Entlastung und mehr Selbstständigkeit.
Typische Beispiele:
- gemeinsam einkaufen
- Begleitung zu Arztterminen
- Unterstützung bei Behörden
- kleine Haushaltshilfen
- gemeinsam spazieren gehen
- Gesellschaft leisten
- Hilfe bei Formularen
- Freizeitaktivitäten begleiten
Die Leistungen sollen Pflegebedürftige stärken und Angehörige entlasten.
Wer kann die Nachbarschaftshilfe nutzen?
Anspruch haben Menschen:
- mit Pflegegrad 1 bis 5
- die zuhause gepflegt werden
- deren Hilfeleistung im jeweiligen Bundesland anerkannt ist
Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Er entsteht automatisch mit dem Pflegegrad. Die Kosten werden anschließend bei der Pflegekasse eingereicht.
Was wurde in NRW vereinfacht?
In Nordrhein-Westfalen gelten seit 2024 erleichterte Regeln. Früher war häufig ein Qualifizierungskurs notwendig. Heute genügt unter bestimmten Voraussetzungen bereits die Kenntnis der Informationsunterlagen zur Nachbarschaftshilfe. Dadurch soll der Einstieg einfacher werden.
Wichtig bleibt jedoch, dass die Nachbarschaftshilfe anerkannt sein muss, bevor Kosten erstattet werden. Pflegewegweiser NRW
Wie funktioniert die Abrechnung?
- Pflegegrad liegt vor
- Nachbarschaftshilfe organisieren
- Anerkennung bei der Pflegekasse klären
- Unterstützung privat bezahlen
- Belege sammeln
- Erstattung bei der Pflegekasse beantragen
Das Verfahren läuft in der Regel nach dem Erstattungsprinzip.
Häufige Fragen zur Nachbarschaftshilfe
Wer darf Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige leisten?
Je nach Bundesland können Nachbarn, Freunde oder ehrenamtlich engagierte Personen helfen. In NRW gelten besondere Anerkennungsregeln. Die Person darf in bestimmten Fällen nicht gleichzeitig offizielle Pflegeperson sein.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Seit 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat. Die Höhe ist für alle Pflegegrade gleich.
Gilt Nachbarschaftshilfe nur in NRW?
Nein. Nachbarschaftshilfe gibt es bundesweit. Die Voraussetzungen unterscheiden sich aber je nach Bundesland. Deshalb lohnt immer ein Blick zur eigenen Pflegekasse.
Können Angehörige Nachbarschaftshilfe abrechnen?
Das ist nicht automatisch möglich. Je nach Bundesland gelten Einschränkungen, insbesondere wenn Angehörige bereits als Pflegeperson eingetragen sind. Die Pflegekasse sollte vorab bestätigen, ob eine Erstattung möglich ist.
Braucht man einen Pflegekurs?
Nicht immer. In NRW wurden die Anforderungen vereinfacht. Dort reicht unter bestimmten Bedingungen bereits die Kenntnis der bereitgestellten Informationen.
Welche Tätigkeiten zählen als Nachbarschaftshilfe?
Dazu gehören Alltagshilfe, Begleitung, soziale Unterstützung und Haushaltshilfe. Medizinische Pflegeleistungen gehören nicht dazu.
Kann ich rückwirkend abrechnen?
Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Nachbarschaftshilfe und Verhinderungspflege?
Nachbarschaftshilfe wird meist über den Entlastungsbetrag finanziert. Verhinderungspflege greift, wenn die reguläre Pflegeperson zeitweise ausfällt. Beide Leistungen können unter Umständen kombiniert werden.
Welche Unterlagen verlangt die Pflegekasse?
Typischerweise:
- Rechnung oder Quittung
- Nachweis der Anerkennung
- Erstattungsformular der Pflegekasse
Die Anforderungen können sich je nach Kasse unterscheiden.
Können mehrere Helfer eingesetzt werden?
Grundsätzlich ja. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen und Anerkennungen eingehalten werden. Details sollten mit der Pflegekasse abgestimmt werden.
Unser Tipp bei LIVVING
Viele Pflegebedürftige nutzen den Entlastungsbetrag gar nicht oder nur teilweise. Dabei kann schon regelmäßige Unterstützung beim Einkaufen, bei Terminen oder im Haushalt den Alltag deutlich erleichtern, wie wir es erfahren haben.
Wer einen Pflegegrad hat, sollte prüfen, ob Nachbarschaftshilfe bereits heute möglich ist.
- Stand der Informationen: Juni 2026
- Rechtsgrundlage: § 45a und § 45b SGB XI
Weiterführende Infos und Links:
- Mehr zur Nachbarschaftshilfe gibt es hier: www.pflegewegweiser-nrw.de/neues-zur-qualifikation-nachbarschaftshilfe
- Musterformular der Verbraucherzentrale NRW für die Einreichung von Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse: www.verbraucherzentrale.nrw/node/65314
- Bei Fragen rund um die Pflege hilft der Pflegewegweiser NRW, ein Projekt der Verbraucherzentrale NRW. Die kostenfreie Hotline ist jetzt täglich eine Stunde länger erreichbar unter 0800 40 40 044 (montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9.00 – 13.00 Uhr und donnerstags von 13.00 – 17.00 Uhr: www.pflegewegweiser-nrw.de
- Ratgeber „Handbuch Pflege“ (Neuauflage) im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/gesundheit-pflege/handbuch-pflege-46009130
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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Zuletzt aktualisiert im Juni 2026 von Claudia Mattheis





