Wer eine Pflegekraft aus dem Ausland für die häusliche Betreuung sucht, kann sich professionelle Hilfe von einem Vermittler holen. Auf dem Markt gibt es viele Anbieter, allerdings arbeiten nicht immer alle seriös.
Wie finde ich seriöse Agenturen für die Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland?
LIVVING hat Petra Kirstein befragt, Juristin und Co-Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Im Interview erklärt sie, worauf Angehörige bei der Vermittlung achten sollten und welche Fallstricke drohen.
Wie viele pflegebedürftige Menschen werden zu Hause versorgt?
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Nach einer Umfrage des Statistischen Bundesamtes werden 2023 rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, häufig durch Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland. Wie groß der Markt in Deutschland an ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften tatsächlich ist, lässt sich nicht gesichert sagen. Laut Schätzung der Verbraucherzentrale NRW schwanken die Zahlen zwischen 100.000 und 700.000 Beschäftigten.
Diese Zahlen schwanken auch deshalb so stark, weil die meisten Betreuungskräfte mehrmals im Jahr zwischen Deutschland und ihrem Heimatland pendeln – meist alle vier bis acht Wochen.
Aus welchen Ländern kommen die Betreuungskräfte?
In der Regel stammen die beschäftigten Betreuungskräfte aus EU-Mitgliedstaaten wie Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Bulgarien oder Kroatien.
Wie funktioniert die Vermittlung Schritt für Schritt?
Die Vermittlung übernehmen spezialisierte Agenturen. Sie decken viele wichtige Bereiche ab, verbinden Familien mit Betreuungskräften, beraten beziehungsweise weisen an, koordinieren und organisieren den gesamten Prozess. Der Ablauf ist meist wie folgt:
- Kontaktaufnahme
Per Telefon, Online-Formular oder E-Mail meldet sich die Familie bei der Agentur.
- Erhebungsbogen
Die Familie füllt einen detaillierten Fragebogen aus mit Angaben zum Pflegegrad, erwarteten Leistungen, den örtlichen Gegebenheiten und spezifischen Anforderungen an die Betreuungskraft sowie zur Einrichtung.
- Unterbreitung eines Angebots
Die Agentur schlägt passende Betreuungspersonen vor.
- Vertragsabschluss
Es werden zwei Verträge abgeschlossen: einer mit der Agentur und einer mit der Betreuungskraft selbst.
- Anreise und Umzug
Die vermittelte Betreuungskraft kommt nach Deutschland, zieht in die Wohnung der pflegebedürftigen Person ein und beginnt mit der Arbeit.
Was sollte man bei der Auswahl einer Vermittlungsagentur beachten?
Ein wichtiges Auswahlkriterium ist, wie seriös und transparent die Agentur arbeitet. Für zahlreiche Familien sind klassische Vermittlungsagenturen jedoch nicht die einzige Option. Es gibt zusätzlich Stellenbörsen und weitere Alternativen.
Ein wichtiger Unterschied, den viele Angehörige übersehen: Im Internet finden sich zahlreiche Vermittlerportale für Pflegekräfte – die sind aber nicht mit klassischen Vermittlungsagenturen gleichzusetzen. Diese Online-Portale funktionieren wie Marktplätze: Sie stellen Kontakte zu verschiedenen Anbietern, Dienstleistern oder Vermittlern her. Interessierte können sich dann selbst an potenzielle Anbieter wenden.
Um die konkrete Organisation der Betreuungskraft oder des Pflegeheimplatzes müssen sich Angehörige jedoch selbst kümmern. Bei klassischen Vermittlungsagenturen wird dieser Service oft gegen eine Vermittlungsgebühr komplett übernommen – ein wesentlicher Unterschied in Aufwand und Verantwortung.
Welche typischen Probleme gibt es bei unseriösen Vermittlern?
Petra Kirstein vom EVZ warnt vor verschiedenen Fallstricken, wie z.B.
- Unklare Vertragsbedingungen
- Intransparente Kostenstrukturen
- Fehlende Sozialversicherung
- Probleme bei der Kommunikation
- Unzureichende Qualifikation der Betreuungskräfte
Die Expertin stößt in ihrer Arbeit immer wieder auf dieselben Schwierigkeiten: „Wir sehen häufig, dass ungenaue Vertragsregelungen zu Schwierigkeiten führen.” Ein typischer Fall aus der Praxis verdeutlicht das Problem bei der Vermittlung von Pflegekräften:
Beispielhafter Fall aus der Praxis
Bei einem Fall ging es darum, ob und wie lange die Zahlungspflicht nach der Kündigung des Vertrags mit einer polnischen Pflegekraft noch besteht. Nach dem Tod der pflegebedürftigen Person hat die Familie den Vertrag mit der Pflegekraft gekündigt. Diese war zu diesem Zeitpunkt bereits seit mehreren Wochen nicht mehr vor Ort. Muss der Verbraucher also weiterhin für den Zeitraum nach der Kündigung zahlen, obwohl in diesem keine Pflegeleistungen mehr erbracht wurden?
Das Problem lag in den Vertragsregelungen: Einerseits stand dort, dass eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gelte, andererseits sind laut Vertrag für Monate, in denen keine Leistungen erbracht wurden, keine Zahlungen fällig.
Das Unternehmen argumentierte, dass die Vergütungspflicht auch nach der Abreise der Pflegekraft für die vertraglich vereinbarte 14-tägige Kündigungsfrist weiter bestehe – unabhängig davon, ob die Pflegekraft tatsächlich vor Ort ist. Nach ausführlicher Diskussion akzeptierte das Unternehmen die Argumentation des EVZ. Darüber hinaus wurde der Vertrag angepasst, um ähnliche Unklarheiten in Zukunft zu vermeiden.
Worauf sollte man achten, um eine seriöse Agentur zu erkennen?
Die EVZ-Experten raten zu besonderer Sorgfalt bei der Auswahl. Eine Checkliste für das Beratungsgespräch hilft dabei.
Folgende Alarmsignale sollten Sie beachten:
Transparenz ist entscheidend
- Liegt eine klare Preisgestaltung vor?
- Werden alle Kosten transparent aufgeschlüsselt?
- Gibt es versteckte Gebühren?
Sozialversicherung und rechtliche Absicherung
- Ist die Betreuungskraft ordnungsgemäß sozialversichert?
- Werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt?
- Gibt es klare vertragliche Regelungen?
Beratung und Unterstützung
- Bietet die Agentur umfassende Beratung an?
- Steht ein Ansprechpartner zur Verfügung?
- Wird bei Problemen geholfen?
Petra Kirstein kennt das Muster aus ihrer täglichen Arbeit: „Das Problem, welches wir sehen, ist, dass Menschen in Ausnahmesituationen dazu neigen, das zu glauben, was ihrem Wunsch entspricht. Gerade wenn eine schnelle Lösung hermuss, da sich die Lebenssituation radikal ändert oder große Nöte entstehen.”
Ruhe bewahren und realistisch bleiben
Ihr klarer Rat an die Angehörigen pflegebedürftiger Personen: „Bewahren Sie die Ruhe und bleiben Sie realistisch.” Denn häufig werben Anbieter mit einer „24-Stunden-Betreuung” – das ist jedoch laut dem Arbeitszeitgesetz in Deutschland nicht zulässig. Eine umfangreiche Recherche vorab ist daher unverzichtbar.
Pflegende Angehörige sollten sich genug Zeit nehmen, Verträge prüfen und unklare Regelungen mit dem Vermittler besprechen.
Welche rechtlichen Aspekte muss ich beachten?
Bei grenzüberschreitenden Betreuungsverhältnissen gibt es verschiedene rechtliche Besonderheiten zu beachten. Das Europäische Verbraucherzentrum hilft bei Fragen zu:
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherung
- Vertragsrecht
- Europäischem Small Claims Procedure
In erster Linie hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) dabei, die Rechtslage richtig einzuschätzen. Im direkten Kontakt mit den Unternehmen gelingt auch häufig eine außergerichtliche Lösung.
Doch Petra Kirstein macht auch klar: „Es gibt aber leider auch Unternehmen, die versuchen, sich einer Inanspruchnahme zu entziehen. Deshalb ist auch präventive Arbeit so wichtig.”
Wer zahlt, wenn die Pflegekraft Schäden verursacht?
Ein Fallbeispiel, das nicht gelöst werden konnte: Es ging um Schäden, die eine Pflegekraft bei einer pflegebedürftigen Person zu Hause verursacht hat. Wer muss dafür aufkommen? Denn die Schäden wurden nicht durch die polnische Versicherung gedeckt. Und auch das Unternehmen, das die Pflegekraft entsandt hatte, wollte nicht dafür zahlen. Das EVZ musste die Familie an ein Zivilverfahren verweisen, das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (European Small Claims Procedure).
Was kostet die Vermittlung einer Pflegekraft aus dem Ausland?
Die Kosten variieren je nach Anbieter und Umfang der Leistungen. Sie sollten mit transparenten Preisangaben rechnen können und alle Kostenpunkte vorab klären.
Typische Kostenfaktoren sind:
- Vermittlungsgebühr
- Monatliches Gehalt der Betreuungskraft
- Unterkunft und Verpflegung
- Reisekosten
- Sozialversicherungsbeiträge
- Eventuell zusätzliche Servicegebühren
Welche Risiken gibt es bei der Vermittlung?
Die Vermittlung von Betreuungskräften aus dem Ausland birgt verschiedene Risiken:
- Finanzielle Risiken durch unseriöse Anbieter
- Qualitätsmängel bei der Betreuung
- Rechtliche Unsicherheiten
- Sprachbarrieren
- Kulturelle Unterschiede
Der individuelle Bedarf sollte sorgfältig ermittelt werden, um diese Risiken zu minimieren.
Welche Chancen bietet die Betreuung durch ausländische Pflegekräfte?
Trotz der Risiken gibt es auch enorme Chancen:
- Bezahlbare Betreuung zu Hause
- Individuelle Betreuung im gewohnten Umfeld
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Kultureller Austausch
- Flexible Betreuungsmodelle
Weitere häufig gestellte Fragen zur Vermittlung von Pflegekräften
Ist die 24-Stunden-Betreuung legal?
Nein. Anbieter, die mit „24-Stunden-Betreuung” werben, verstoßen gegen das Arbeitszeitgesetz in Deutschland. Seriöse Vermittlungsagenturen machen realistische Angaben zu Arbeitszeiten.
Was kostet eine Vermittlungsagentur für Pflegekräfte?
Die Vermittlungsgebühr variiert je nach Anbieter und Leistungsumfang. Seriöse Vermittler legen alle Kosten transparent dar – sowohl die Vermittlungsgebühr als auch die laufenden Kosten für die Betreuungskraft.
Welche Unterlagen muss eine Pflegekraft aus dem Ausland mitbringen?
Wichtig ist vor allem die A1-Bescheinigung zur Sozialversicherung. Sie bestätigt, dass die Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist.
Wie lange dauert die Vermittlung einer Pflegekraft?
Das hängt vom individuellen Fall ab. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Betreuungsbeginn können wenige Tage bis mehrere Wochen vergehen. Vorsicht bei Vermittlern, die unrealistisch schnelle Lösungen versprechen.
Zusammenfassung
Die Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland ist ein Markt mit enormem Potenzial – aber auch mit erheblichen Risiken. Die Zahlen zeigen: Der Bedarf ist riesig, die Qualität der Vermittlungsagenturen schwankt massiv. Wer sich Zeit nimmt, Verträge gründlich prüft und die richtigen Fragen stellt, erhöht die Chancen auf eine gute Betreuung deutlich.
Die wichtigste Lektion aus der Arbeit des Europäischen Verbraucherzentrums: Lassen Sie sich nicht hetzen, auch wenn die Situation drängt. Ein übereilter Vertragsabschluss bei der Pflegevermittlung rächt sich fast immer. Bewahren Sie die Ruhe, vergleichen Sie mehrere Angebote und lassen Sie sich nicht von unrealistischen Versprechen wie „24-Stunden-Betreuung ohne Pause” blenden.
Weitere Informationen zur Vermittlung von Pflegekräften finden Sie auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland
Das Interview mit Petra Kirstein führte Claudia Mattheis, Chefredakteurin von LIVVING.
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Claudia Mattheis

Claudia Mattheis (Jahrgang 1966) bringt mit 30 Jahren Führungserfahrung als Geschäftsführerin einer Werbeagentur und Chefredakteurin von Print- und Online-Medien strategische Expertise und ein starkes Netzwerk mit. Diese Kombination bildet das Fundament für ihre Mission: LIVVING.de zur führenden deutschsprachigen Plattform für Wohnen & Leben 50plus zu entwickeln. Ihre Leidenschaft für zielgruppengerechte Kommunikation verbindet sie mit einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse der Generation 50plus. Als versierte Netzwerkerin schafft sie Verbindungen zwischen Partnern, die gemeinsam die Lebenswelt einer wachsenden demografischen Gruppe neu denken wollen. Mit ihrem Mann Siegbert Mattheis lebt sie in Berlin-Prenzlauer Berg.












