Stehen Sie kurz vor dem Renteneintritt oder sind Sie bereits im Rentenalter, ist die Rentenbesteuerung ein wichtiges Thema. Die Zahl der Rentner in Deutschland, die Steuern zahlen müssen, steigt ständig.
Überschreitet die Rente den steuerlichen Grundfreibetrag, sind Sie steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Aber auch dann, wenn Ihre Rente höher ist als der Grundfreibetrag, müssen Sie nicht immer Steuern zahlen. So wie bei der Einkommenssteuer im Berufsleben gibt es Möglichkeiten, die steuerliche Belastung zu reduzieren.
Was ist eine Rentenbesteuerung?
Eine Rentenbesteuerung bedeutet nichts anderes, als dass Rentner steuerpflichtig sind. Die Rentenbesteuerung ist eine Einkommenssteuer, so wie sie auch auf Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen anfällt.
Müssen Nebeneinkünfte versteuert werden?
Verfügen Sie noch über andere Einkünfte neben Ihrer Rente, wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen, fließen auch diese Einkünfte in die Besteuerung ein. Ob Sie Steuern zahlen müssen, wenn Sie Rente beziehen, hängt von Ihren Gesamteinkünften innerhalb eines Kalenderjahres ab. Steuerpflichtig sind Sie, wenn die Gesamteinkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Nur dann, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag überschreitet, müssen Sie beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben. Mussten Sie bislang keine Steuern auf Ihre Rente zahlen, kann es passieren, dass Sie später steuerpflichtig werden. Das ist dann der Fall, wenn Ihr Einkommen steigt, beispielsweise durch eine Rentenerhöhung.
Was ist das Alterseinkünftegesetz und die nachgelagerte Besteuerung?
Um Arbeitnehmer während ihrer Zeit der Erwerbstätigkeit weniger durch Steuern zu belasten, hat der Gesetzgeber 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Im Rentenalter fallen dadurch bei einem geringeren Einkommen auch weniger Steuern an.
Wie viel Steuern muss ich auf die Rente zahlen?
Es kommt bei der Rentenbesteuerung nicht nur darauf an, ob Sie Steuern zahlen müssen, sondern auch, wie hoch die Besteuerung ist. Die Höhe der Besteuerung hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen.
Diejenigen, die vor 2005 in Rente gegangen sind, zahlen auf 50 Prozent ihrer Rente Steuern. Für jedes Jahr, das Sie später Rente beziehen, steigt der steuerpflichtige Anteil um zwei Prozentpunkte.
Ab 2040 wird die gesamte Rente besteuert. Der Anteil Ihrer Rente, der besteuert wird, verändert sich auch bei Rentenanpassungen nicht mehr. Sind Sie beispielsweise im Jahr 2010 in Rente gegangen, sind 60 Prozent Ihrer Rente steuerpflichtig. Das bedeutet, dass der Rentenfreibetrag bei 40 Prozent liegt.
Was ist ein Rentenfreibetrag?
Der Rentenfreibetrag ist nicht zu verwechseln mit dem steuerlichen Grundfreibetrag. Es ist der Anteil der Rente, der nicht besteuert wird. Für diejenigen, die 2040 in Rente gehen, gibt es keinen Rentenfreibetrag mehr.
Wie hoch darf die Rente sein, damit keine Steuern anfallen?
Ihre Rente darf den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen, damit keine Steuern anfallen.
Dieser steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2025 bei 12.096 Euro.
Im Jahr 2026 steigt er auf 12.348 Euro an. Sind Sie verheiratet, können Sie den doppelten Grundfreibetrag ausschöpfen.
Liegt Ihre Rente unter dem steuerlichen Grundfreibetrag und verfügen Sie über weitere Einkünfte, ist es möglich, dass Sie steuerpflichtig sind. Sie müssen Steuern zahlen, wenn Ihre gesamten Einkünfte im Jahr über dem Grundfreibetrag liegen.
Kann man Ausgaben von der Steuer absetzen?
Auch dann, wenn Ihre Gesamteinkünfte innerhalb eines Jahres den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten, bedeutet das nicht unbedingt, dass Sie steuerpflichtig sind. So wie von der Einkommenssteuer im Berufsleben können Sie auch im Rentenalter verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen.
Welche Renten sind steuerpflichtig?
Nicht alle Rentenbezüge unterliegen der Einkommenssteuer, es gibt verschiedene Regelungen für die Besteuerung:
Steuerpflichtige Renten | Nicht steuerpflichtige Renten |
---|---|
Altersrente | gesetzliche Unfallversicherung |
Erwerbsminderungsrente | Kriegsrenten |
Witwen- und Witwerrente | Schwerbeschädigtenrenten |
Waisenrente | Wiedergutmachungsrenten |
Betriebsrente | |
private Rentenversicherungen |
Was können Rentner von der Steuer absetzen?
Als Rentner können Sie Werbungskosten steuerlich absetzen. Für jeden Rentner gilt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Sie können jedoch auch weitere Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt zieht automatisch die Werbungskostenpauschale ab, wenn keine weiteren Werbungskosten abgesetzt werden.
Neben den Werbungskosten können Sie Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dazu gehören Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Sonderausgaben tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Zu den Sonderausgaben gehören auch Spenden. Haben Sie keine Sonderausgaben, werden 36 Euro als Pauschale vom Finanzamt abgezogen.
Schließlich gibt es auch noch außergewöhnliche Belastungen, zu denen Kosten für die Unterbringung in einem Heim, Beschäftigung einer Haushaltshilfe, Handwerkerrechnungen, Kosten für Medikamente oder Zahnersatz gehören.
Wann fällt eine Doppelbesteuerung an?
Eine Doppelbesteuerung bedeutet, dass Rentner im Arbeitsleben auf ihre Rentenbeiträge und dann im Rentenalter auf ihre Rentenzahlungen Steuern zahlen. Sind die steuerfreien Rentenzahlungen geringer als die zuvor versteuerten Beitragszahlungen, erleiden Rentner finanzielle Nachteile. Viele Rentner sind seit der Steuerreform von 2005 davon betroffen.
Beiträge für die staatlich geförderte Altersvorsorge, die während des Berufslebens gezahlt wurden, können seit 2023 vollständig als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. So lässt sich eine Doppelbesteuerung vermeiden. Auch wenn die Beiträge zur staatlich geförderten Altersrente steuerlich abgesetzt werden können, kann die steuerliche Belastung steigen, da der steuerpflichtige Anteil der Rente ständig zunimmt.
Autorin: Nina Kästner
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