Eine Privatinsolvenz ist immer mit Einschnitten und Konsequenzen verbunden, doch besteht das Ziel darin, dass die Betroffenen wieder schuldenfrei werden.
Grundsätzlich kann jeder, der zahlungsunfähig ist oder dem die Zahlungsunfähigkeit droht, Privatinsolvenz anmelden. Das ist auch für Rentner möglich, wenn sie verschuldet sind und die Rente nicht ausreicht. Die Altersrente gilt als Einkommen und kann daher auch gepfändet werden. Allerdings besteht nicht die Gefahr, dass Sie einen hohen Betrag von Ihrer Rente verlieren, da hohe Pfändungsfreigrenzen gelten.
Können Rentner Privatinsolvenz beantragen?
Der Weg in die Privatinsolvenz steht jedem offen, der zahlungsunfähig ist oder dem die Zahlungsunfähigkeit droht. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Schulden sind. Eine Privatinsolvenz kann die letzte Möglichkeit sein, wieder schuldenfrei zu werden, wenn der Schuldner den Schuldenberg nicht aus eigener Kraft abbauen kann.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren und kann auch von Rentnern beantragt werden, wenn die Rente nicht ausreicht und Schulden angehäuft wurden.
Wurde der Antrag auf Privatinsolvenz nach dem 1. Oktober 2020 gestellt, dauert die Privatinsolvenz drei Jahre.
Nach der Wohlverhaltensphase bei einer Privatinsolvenz folgt die Restschuldbefreiung. Schulden, die dann noch offen sein sollten, können dann nicht mehr eingetrieben werden. Sie sind am Ende der Privatinsolvenz schuldenfrei.
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Gibt es eine Erwerbspflicht für Rentner während der Privatinsolvenz?
Die Insolvenzordnung (InsO) ist die rechtliche Grundlage für die Privatinsolvenz und gibt in Paragraf 295 Regeln vor, die Insolvenzschuldner in der Wohlverhaltensphase einhalten müssen. Die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn Schuldner sich nicht an diese Obliegenheiten halten.
Eine solche Obliegenheit ist die Erwerbsobliegenheit, die bedeutet, dass Schuldner während der Wohlverhaltensphase einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Wer arbeitslos ist, muss sich zumindest um eine Arbeitsstelle bemühen.
Eine Privatinsolvenz hat bei Rentnern den Vorteil, dass für sie keine Erwerbsobliegenheit gilt und sie nicht mehr arbeiten müssen. Diejenigen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, müssen während der Privatinsolvenz nicht arbeiten und sich auch nicht um eine Erwerbstätigkeit bemühen.
Wer das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht hat und aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss während der Privatinsolvenz nicht arbeiten.
Wie können Rentner:innen in die Privatinsolvenz geraten?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen Rentner und rentnerinnen in die Privatinsolvenz geraten können:
- Tod des Partners
- Krankheit
- hohe Miet- und Nebenkosten
- unverhoffte Ausgaben
- Anhäufung von Schulden durch Ratenkäufe
Besteht keine Möglichkeit mehr, die Schulden mit eigenen Mitteln abzubauen, da keine Rücklagen vorhanden sind oder die Rente nicht ausreicht, kann die Privatinsolvenz für Rentner der letzte Weg sein, um aus der Schuldenfalle zu kommen und eine Restschuldbefreiung zu erzielen.
Was passiert mit der Rente bei Privatinsolvenz?
So wie bei jeder Privatinsolvenz wird auch bei Rentnern bei einer Privatinsolvenz zunächst versucht, die Schulden zu begleichen. Dafür kann die Rente herangezogen werden. Das bedeutet, dass die Rente gepfändet werden kann.
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Einer Privatinsolvenz geht ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern voraus. Mit den Gläubigern wird über die Schuldentilgung verhandelt. Um die Schulden zu begleichen, können Rentner im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Rente verwenden. Erst dann, wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, wird ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt.
Kann die Rente gepfändet werden?
Um möglichst viele Schulden während der Privatinsolvenz zu begleichen, wird das Einkommen gepfändet. Das gepfändete Einkommen wird vom Insolvenzverwalter gerecht an die Gläubiger verteilt. Auch die gesetzliche Rente kann gepfändet werden, da sie bei einer Privatinsolvenz wie ein Arbeitseinkommen behandelt wird. Sie müssen jedoch nicht befürchten, dass Ihnen von Ihrer Rente nichts mehr zum Leben bleibt. Der Gesetzgeber hat vorgesorgt und Pfändungsfreigrenzen sowie einen Selbstbehalt festgelegt.
Beziehen Sie eine Riester-Rente, kann sie bei einer Privatinsolvenz gepfändet werden. Nur in der Ansparphase besteht Pfändungsschutz. Dieser Pfändungsschutz gilt für die Auszahlung nicht mehr.
Pfändbar sind auch Witwen- und Witwerrenten, da auch sie wie ein Arbeitseinkommen behandelt werden.
Welche Renten sind von der Pfändung ausgeschlossen?
Pfändbar sind jedoch nicht alle Renten. Nicht gepfändet werden können:
- Hinterbliebenenrenten als Leistungen eines Sozialversicherungsträgers
- gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltsrenten
- Renten aufgrund körperlicher Verletzungen
Welcher Pfändungsfreibetrag und Selbstbehalt gilt bei Rentnern?
Bei einer Privatinsolvenz muss ein Schuldner nicht sein gesamtes Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Mit dem Selbstbehalt hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass dem Schuldner noch genug Geld zum Leben bleibt. Dieser Betrag ist gesetzlich als Pfändungsfreigrenze festgelegt:
Kurz-Infos zur Pfändungsfreigrenze
- Zweck: Sichert das Existenzminimum des Schuldners
- Gesetzliche Grundlage: Paragraph 850c der Zivilprozessordnung (ZPO)
- Pfändungsfreigrenze (Rentner ohne Unterhaltspflichten): 1.559,99 € netto (gilt vom 01.07.2025 bis 30.06.2026)
- Regelung bei Unterhaltspflichten: Die Grenze steigt abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
- Pfändbarer Betrag: Nur der Teil des Einkommens, der über der Pfändungsfreigrenze liegt
Tipp: Die Pfändung erfolgt zumeist als Kontopfändung. Ihr Girokonto sollten Sie schnellstmöglich in ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, umwandeln. So kann ein Betrag bis zu 1.559,99 Euro im Monat nicht gepfändet werden. Dieser Betrag kann auf Antrag erhöht werden.
Nina Kästner
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